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Arbeitseinkommen

I. Volkswirtschaftstheorie: Der dem Produktionsfaktor Arbeit zuzurechnende Teil des im Zuge der Produktion von Gütern entstandenen Einkommens. Die Entstehung des Arbeitseinkommen wird durch die funktionelle Verteilungstheorie untersucht. - Gegensatz: Besitzeinkommen.
II. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen: Einkommen aus unselbständiger Arbeit sind relativ vollständig den Arbeitseinkommen zuzuordnen. Die in den Einkommen aus Unternehmertätigkeit enthaltenen, als Entgelt für die Tätigkeit der Selbständigen zu betrachtenden Arbeitseinkommen werden bei der funktionalen Einkommensgliederung wegen der Aufteilungsproblematik nicht gesondert ausgewiesen. - Vom Arbeitseinkommen läßt sich das Einkommen von Arbeitnehmern bzw. Arbeitnehmerhaushalten unterscheiden, das neben den Arbeitseinkommen weitere Einkommensarten
(Transfereinkommen, Vermögenseinkommen) umfaßt.
III. Sozialrecht: Der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit (§ 15 SGB IV). Einkommen ist als Arbeitseinkommen zu werten, wenn es als solches nach dem Einkommensteuerrecht zu bewerten ist.

 

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