Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Arbeitsmedizin

Bemühungen der theoretischen und praktischen Medizin zum Zwecke des Erkennens des Einflusses der Arbeit auf den Menschen und der Nutzung dieses Wissens zur Prävention, Therapie und Rehabilitation. - Die Geschichte der Arbeitsmedizin als eigenständige medizinische Disziplin ist noch jung; erst 1929 wurde die Arbeitsmedizin als offizieller Begriff und wohldefiniertes Fach in die medizinischen Wissenschaften eingeführt. - Ziel ist die Gesunderhaltung des Menschen am Arbeitsplatz und die Erhaltung der beruflichen Leistungsfähigkeit. - In der Arbeitsmedizin sind folgende Fachdisziplinen integriert: Physiologie, Psychologie, Pathologie (Toxikologie) und Hygiene. - Die A., die Arbeitsphysiologie und die Arbeitspsychologie gelten als das Fundament der Arbeitswissenschaft, die eine interdisziplinäre und angewandte Wissenschaft ist, bei der sich Mediziner, Psychologen, Ingenieure, Betriebswirte, Soziologen und Physiologen einem gemeinsamen Forschungsobjekt widmen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Arbeitsmarkttheorien
Arbeitsmenge

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Personendepot | Sekundärbereiche | Fragebogen | systematischer Fehler | Zwangsregulierung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum