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Arbeitszeitverkürzung

1. Allgemein: Verkürzung der Wochen-, Jahres- (durch Urlaubsverlängerung), aber auch Lebensarbeitszeit (gleitender Ruhestand, Senkung des Rentenalters). - 2. Die in der Arbeitszeitordnung von 1938 festgelegte wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ist seitdem auf 40 (bis 32) Stunden tarifvertraglich gesenkt worden; seit dem 1. 10. 1974 auch für Beamte. Die Verkürzung der Arbeitszeit auf wöchentlich 35 Stunden sowie Flexibilisierung der Arbeitszeit wird aus beschäftigungs- und sozialpolitischen, aber auch - insbes. die Flexibilisierung - aus betriebswirtschaftlichen Gründen insbes. von gewerkschaftlicher Seite weiterhin angestrebt (Arbeitsmarktpolitik). Regelungen zur Arbeitszeitverkürzung können zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbart werden.

 

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