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AT-Angestellter

außertariflicher Angestellter, Angestellter, der eine über die höchste tarifliche Vergütungsgruppe (Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT)) hinausgehende Vergütung bezieht. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung im Arbeitsvertrag. - Nicht alle AT-AT-Angestellter sind leitende Angestellte i. S. von § 5 III BetrVG, für die das BetrVG nicht gilt. Soweit AT-AT-Angestellter nicht leitende Angestellte sind, ist umstritten, inwieweit ihre Entlohnung dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 I Nr. 10 BetrVG unterliegt; vgl. betriebliche Lohngestaltung.

 

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