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Aufsichtsratssystem

1. Charakterisierung: Spezielle Organisationsverfassung der Unternehmensführung. Das Aufsichtsratssystem trennt Geschäftsführung und Kontrolle (Trennungsmodell); klassisch in der deutschen Aktiengesellschaft (AG) geregelt mit den Organen Vorstand (Geschäftsführung und Entwicklung der langfristigen Unternehmenspolitik) und Aufsichtsrat (Überwachung und Mitwirkung an herausgehobenen unternehmenspolitischen Entscheidungen bzw. zustimmungspflichtigen Geschäften). - Gegenteil: Board-System. - 2. Probleme: Verselbständigung des Vorstandes; Managerherrschaft. Nach empirischen Untersuchungen oft fehlende effektive Einwirkungsmöglichkeiten auf die Unternehmenspolitik für den Aufsichtsrat über Personalhoheit (Bestellungs- und Abberufungsrecht des Vorstandes) hinaus. - 3. Entwicklung: Die Fünfte EG-Richtlinie postuliert Stärkung des Aufsichtsrats durch Einführung eines gesetzlichen Mindestpflichtkatalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte, um die Interaktion zwischen Vorstand und Aufsichtsrat zu intensivieren (materiell Annäherung an das Board-System).

 

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