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Ausfuhrverbot

staatliches Verbot, gewisse Güter oder nach gewissen Ländern zu exportieren. Ausfuhrverbot besteht häufig für Rüstungsgüter, so z. B. i. d. R. für Waffenlieferungen deutscher Unternehmen in militärische Spannungsgebiete. Denkbar auch i. S. eines Embargos. - Nach dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz ist die Ausfuhr von Waren grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig, kann jedoch beschränkt werden, auch durch weitere Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes, der Außenwirtschaftsverordnung (Ausfuhrverfahren, Außenwirtschaftsgesetz (AWG) II), z. B. für Waffen und Munition, Nukleartechnologie und sonstige Waren von strategischer Bedeutung (sensible Technologien) (Kriegswaffenkontrollgesetz).

 

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