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Austauschvertrag

1. Begriff des Verwaltungsverfahrens: ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, in dem sich der Vertragspartner einer Behörde zu einer Gegenleistung verpflichtet. Zulässig, wenn die Gegenleistung für einen bestimmten Zweck im Vertrag vereinbart wird und der Behörde zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dient (§ 56 VwVfG). - 2. Begriff des Kartellrechts: vgl. Kartellrecht VIII.

 

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