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Mindest-Ist-Besteuerung

Begriff des Umsatzsteuerrechts. Bei Anzahlungen (Vorauszahlungen) entsteht die Steuerschuld auch bei Sollversteuerung, unabhängig vom Zeitpunkt der Ausführung der Leistung, bereits mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem das Entgelt vereinnahmt wurde. Gleichzeitig kann der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Die früheren zusätzlichen Voraussetzungen der M., wonach die jeweilige Anzahlung wenigstens 10 000 DM (ohne Umsatzsteuer) betragen oder über die Anzahlung eine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis erteilt werden sollte, sind seit dem 1. 1. 1994 entfallen.

 

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