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Beitragszeiten

Zeiten, für die nach Bundesrecht oder früherem deutschen Reichsrecht Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wirksam entrichtet worden sind oder als entrichtet gelten. Beitragszeiten können Zeiten aus Pflichtbeiträgen oder aus freiwilligen Beiträgen sein. Pflichtbeiträge und freiwillige Beiträge haben jedoch nicht immer die gleiche Rechtswirksamkeit (z. Beitragszeiten kann die Halbbelegung nur mit Pflichtbeiträgen erfüllt werden). - Vgl. auch Anrechnungszeiten, Berücksichtigungzeiten.

 

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