Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Beleuchtungskosten

1. Begriff: In einem Betrieb durch Beleuchtung verursachte Kosten. - 2. Erfassung: a) Beim Bezug von Fremdstrom als entsprechende Primärkostenart (primäre Kostenarten); b) bei Eigenerzeugung des Stroms wird eine Hilfskostenstelle eingerichtet, in der die auf die Stromerzeugung entfallenden Kosten gesammelt werden: I. d. R. wird in betriebseigenen Anlagen zugleich Kraft- und Lichtstrom erzeugt; für die Weiterverrechnung ist dann eine Aufteilung vorzunehmen. - 3. Verrechnung: Typischerweise werden Beleuchtungskosten als Kosten der Raumnutzung (Raumkosten) zunächst der Hilfskostenstelle "Gebäude" belastet und über diese auf die verursachende Kostenstelle umgelegt (innerbetriebliche Leistungsverrechnung, unechte Gemeinkosten). Eine genauere Erfassung setzt entsprechende kostenstellenbezogene Verbrauchsmeßeinrichtungen voraus.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Beleuchtung
Belgische Nationalbank

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : IAS | Invaliditäts-Zusatzversicherung | Tiefenpsychologie | Vertretung ohne Vertretungsmacht | totale Bilanz
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum