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Besondere Versicherungsbedingungen

Versicherungsbedingungen, die auf einen einzelnen Versicherungsvertrag oder eine bestimmte Zahl einzelner Verträge zugeschnitten sein können; sie sind keine Allgemeinen Vesicherungsbedingungen (AVB). Als Besondere Versicherungsbedingungen V. werden oft aber auch solche Regelungen bezeichnet, die sich auf spezielle Risiken beziehen (z. Besondere Versicherungsbedingungen besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Umwelthaftpflichtversicherung). Solche Bedingungswerke sind stets Allgemeine Geschäftsbedingungen und unterliegen der Kontrolle durch das AGBG. Als spezielle Regelungen gehen die besonderen Bedingungen immer den allgemeinen Bedingungen vor.

 

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