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Besorgungsleistung

Begriff des Umsatzsteuerrechts. Die Besorgungsleistung besteht in der Vermittlung einer sonstigen Leistung (Lieferungen und (sonstige) Leistungen). Umsatzsteuerrechtliche Behandlung wie die besorgte Leistung (§ 3 XI UStG). (Dieser Grundsatz gilt nach Ansicht der Finanzverwaltung nur für die Vermittlung sonstiger Leistungen im Auftrag des Leistungsempfängers ("Leistungseinkauf"), nicht aber im Auftrag des Leistende.)

 

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