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betriebsfremder Ertrag

Ertrag, der nicht aus Betriebsleistungen stammt, sondern aus sonstiger Betätigung der Unternehmung. betriebsfremder Ertrag E. ist in der Kostenrechnung ein Teil des neutralen Ertrages, der nicht in die betriebliche Leistungsrechnung zu übernehmen ist (vgl. die Abgrenzung im Industriekontenrahmen über die Kontengruppen 90, 91). In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden b. E., wenn sie die gewöhnliche Geschäftstätigkeit betreffen, als sonstiger betrieblicher Ertrag, sonst als außerordentlicher Ertrag ausgewiesen. - Beispiele: Erträge aus Verpachtung eines Fabrikgrundstücks, das nicht für die Produktion des eigenen Unternehmens verwendet werden kann (= sonstige betriebliche Erträge); Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf einer Beteiligung (= außerordentliche Erträge).

 

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