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Bezugskurs

der meist in Prozenten des Nennwertes festgesetzte Preis, zu dem ein Bezugsrecht auf Aktien ausgeübt werden kann, insbes. bei der Emission neuer Aktien im Fall der Kapitalerhöhung. Auch bei Wandelschuldverschreibungen wird ein Bezugskurs für den etwaigen Bezug von Aktien der Gesellschaft während der vorgesehenen Bezugsfrist festgesetzt. Der Bezugskurs darf nicht unter pari liegen; er kann für die verschiedenen Termine der Bezugszeit nach oben oder unten gestaffelt sein.

 

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