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Bilanzschema

Vorschrift (teils gesetzlich, teils durch freiwillige Übernahme) für inhaltliche Abgrenzung und Gliederung einzelner Postengruppen und Positionen in der Bilanz. Für Kapitalgesellschaften ausführliches Bilanzschema in § 266 HGB, aufgrund dessen die Aufstellung der Handelsbilanzen erfolgt (Bilanzgliederung). Dieses Bilanzschema hat Bedeutung auch für andere Gesellschaftsformen (zumindest für größere Unternehmungen, vgl. Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz) als Vorbild für eine ordnungsgemäße Bilanzierung. - Auch die Kontenrahmen der einzelnen Wirtschaftszweige enthalten vielfach Musterbeispiele für Bilanzschema - Spezielle Bilanzschema gelten für Unternehmen bestimmter Branchen (vgl. Bilanzgliederung III). - Im Ausland sind z. T. ähnliche Bilanzschema entwickelt worden, so z. Bilanzschema in der Schweiz, Österreich, EG-Ländern (Vierte EG-Richtlinie).

 

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