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Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG); Sitz bis zum Vollzug der Entscheidung über den Sitz der Bundesregierung in Berlin, danach in Bonn. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte f. A. u. M. wird insbes. tätig bei der (1) Zulassung von Fertigarzneimitteln, soweit nicht das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin oder das Paul-Ehrlich-Institut zuständig ist, (2) Registrierung homoöphatischer Arzneimittel, soweit nicht das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin zuständig ist, (3) Risikoerfassung und -bewertung sowie Durchführung von Maßnahmen nach dem Stufenplan, (4) Überwachung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln, (5) Arbeiten zur medizinischen und technischen Sicherheit, Eignung und Leistung von Medizinprodukten und (6) zentralen Risikoerfassung sowie Durchführung von Maßnahmen zur Risikoabwehr bei Medizinprodukten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte f. A. u. M. informiert im Rahmen seiner Zuständigkeit die Öffentlichkeit. Für Amtshandlungen sowie Auskünfte des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte f. A. u. M. werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.

 

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