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BVB

1. Begriff: "Besondere Vertragsbedingungen" für Rechtsgeschäfte im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung, die von der öffentlichen Hand abgeschlossen werden; veröffentlicht im Bundesanzeiger. - 2. Arten: a) seit 1973/74 für Hardware: Kauf, Miete, Wartung von Computern u. a. EDV-Geräten; b) seit 1985/86 für Software: Erstellen, Überlassung, Pflege (Softwarewartung) von Programmen. - 3. Nutzen: Dem Vertragspartner werden umfangreiche Pflichten auferlegt, die häufig als Kosten über den Preis auf den öffentlichen Auftraggeber rücküberwälzt werden; von den Endbenutzern oft als administratives Hindernis empfunden.

 

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