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Deckungsvorschriften

Unterscheidung von zwei Grundtypen bei der Begrenzung der Papiergeldausgabe durch die Festlegung von restriktiv wirkenden D.: (1) In der Tradition des metallistischen Geldverständnisses und um die Geldmenge stets relativ knapp zu halten, wird Papiergeld nur in dem Umfang ausgegeben, wie Münzgeld oder Edelmetall im Besitz des Emittenten sind (Currency-Theorie). Die umlaufende Geldmenge ist damit streng an die Menge des verfügbaren Edelmetalls gebunden. (2) Um diese enge Abhängigkeit zugunsten einer mehr an dem veränderlichen Geldbedarf der Wirtschaft orientierten Geldmenge zu verringern, können zur Deckung des ausgegebenen Papiergelds in einem bestimmten Verhältnis auch Handelswechsel zugelassen werden (Banking-Theorie). Durch diese edelmetallunabhängige Erweiterung der Deckungsmasse wird das Geldsystem erheblich flexibler. - Diese traditionellen, "soliden" Deckungsvorschriften wurden regelmäßig in Kriegszeiten aufgehoben, um dem Staat Geldschöpfungsspielraum zur Kriegsfinanzierung zu geben; z. B. wurden im Reichsbankgesetz 1914 auch staatliche Finanzpapiere als Deckung zugelassen. Die Deutsche Bundesbank unterliegt keiner D., sondern regelt den Geldumlauf in eigener Verantwortung.

 

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