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Deport

Terminabschlag, Kursabschlag. 1. Bei Wertpapiertermingeschäften: Kursabschlag für die Prolongation von Termingeschäften für das Leihen der Stücke (Deportgeschäft). Der Baissier leiht sich die zur Erfüllung eines Verkaufs erforderlichen Stücke, um eine erwartete, aber noch nicht eingetretene Kursbesserung abwarten zu können. Wenn Stückmangel besteht, d. h. allgemein auf Baisse spekuliert wird, kann Deport gewährt werden. Der Baissier gibt beim nächsten Termin die ausgeliehenen Stücke mit einem Deport zurück. - 2. Bei einem Devisentermingeschäft: Absolute Differenz zwischen Kassakurs und niedrigerem Terminkurs. - Beispiel: Ein deutscher Exporteur verkauft am 1. 7. (Kassakurs: 1,40 DM/1 US-$) eine auf Dollar lautende Forderung zum 30. 9. zu einem Kurs von 1,30 DM/1 US-$ (Terminkurs); der Deport beträgt 0,10 DM. - Ähnlich: backwardation. - Anders: Swapsatz. - 3. Gegensatz: Report.

 

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