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Prolongation

Stundung fälliger Leistungen oder Verlängerung der Kreditfrist. - 1. Kredit-P.: Erfolgt meist auf Antrag des Kreditnehmers und durch schriftliche Bestätigung der Prolongation seitens der Bank, nachdem diese das Kreditengagement der üblichen Kreditwürdigkeitsprüfung unterzogen hat. - 2. Wechsel-P.: Verlängerung des Zahlungsziels eines Wechsels. Prolongation erfolgt durch Vereinbarung von Wechselinhaber und -schuldner in der Praxis durch Akzeptierung eines neuen vom Aussteller oder letzten Inhaber ausgestellten Wechsels durch den Wechselschuldner gegen Rückgabe des alten fälligen Wechsels; dabei wird der Wechselbetrag ggf. um Diskontspesen erhöht (falls diese nicht bar bezahlt werden). - 3. Prolongation beim Termingeschäft: Hinausschieben der Erfüllung auf späteren Termin, wenn die Erwartungen auf Steigen oder Fallen der Kurse nicht eingetreten sind, durch Vereinbarung zwischen beiden ursprünglichen Kontrahenten (direkte P.) oder durch Einschalten eines Dritten (indirekte P.).

 

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