Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

eingetragener Verein (e V )

im Vereinsregister eingetragener Verein (§§ 21 ff. BGB). Der e. V. ist juristische Person und hat Rechtsfähigkeit. Er muß einen Vorstand haben; er kann unter seinem Namen klagen und verklagt werden. Den Gläubigern haftet nur das Vereinsvermögen.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
eingetragene Genossenschaft (eG)
Eingipfligkeit

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Dienstaufwandsentschädigung | Verfahren der vollständigen Elimination | Preisregelung | Debet | proportionales Wahlrecht
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum