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electronic banking

1. Begriff: Ausübung des Bankgeschäfts unter Nutzung neuer (elektronischer) Technologien. Die EDV wird genutzt, um Daten zu erfassen, zu verarbeiten, zu transportieren und wieder zur Verfügung zu stellen, etwa über Terminals, Computer, Leitungsnetze etc., um diese Funktionen beleglos und automatisch zu erfüllen. - 2. Durchführung des Bankgeschäfts von verschiedenen Standorten aus: a) innerbetrieblich, zur elektronischen Abwicklung des Zahlungsverkehrs (elektronischer Zahlungsverkehr, Datenträgeraustauschverfahren, Datenfernübertragung); Erstellung und Pflege von Datenbanken, Informationssystemen etc.; b) außerhalb der Einrichtungen des Bankbetriebes, (1) an neutralen Standorten oder am Standort der Bank (außerhalb des Schalterraumes), z. B. Geldausgabeautomaten, Kontoauszugsdrucker, Selbstbedienungsbank; (2) am Standort von Zahlungsvorfällen, z. B. bargeld- und beleglose Zahlungen am Standort von Handelsbetrieben (point of sale banking, kartengesteuerte Zahlungssysteme); (3) am Standort des Nachfragers (home banking für Unternehmungen, private Haushalte, öffentliche Verwaltung), z. B. durch Bereitstellung von Informationen aus den Informationssystemen der Bank mittels umfassender Kommunikationssysteme (Online-Dienste, Datenfernübertragung), Cash Management Systeme für Unternehmungen etc.

 

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