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Datenträgeraustauschverfahren

Beim beleglosen Datenträgeraustausch (DTA) im Zahlungsverkehr werden anstelle von Belegen (Überweisungsgutschriften, Lastschriften, Schecks aus dem beleglosen Scheckeinzug) DTA-Dateien auf Magnetbändern, Disketten, Kassetten ausgetauscht. Die Zahlungsdaten werden bis zum Konto des Zahlungsempfängers bzw. des Zahlungspflichtigen durch jeweiliges Einlesen der DTA-Dateien, Umsortieren der Daten nach Leitwegen und entsprechende Ausgabe auf neue EDV-Medien beleglos weitergeleitet. An der Endstelle werden nach Möglichkeit keine Belege ausgedruckt, sondern die Informationen aus dem Zahlungsverkehr unmittelbar in das bankbetriebliche Rechnungswesen übernommen (vgl. auch Datenübertragung). Grundlage des Datenträgeraustauschverfahren ist das Magnetband-Clearing-Verfahren (Magnetbandverfahren) vom 2. 1. 1976, ergänzend wurden zusätzlich verschiedene Disketten-Clearing-Verfahren vereinbart. - Beim beleglosen Scheckeinzug wandelt die erste Inkassostelle Schecks in Datensätze um, die dann zwischenbankbetrieblich elektronisch weiterverarbeitet oder weitergeleitet werden. - Überweisungen und Lastschriften der Kunden können mit Datenträgern beleglos an den Bankbetrieb zur weiteren Verarbeitung geleitet werden. Das Datenträgeraustauschverfahren hat im Inland vor allem im Massenzahlungsverkehr bei Lohn-, Gehalts- und Rentenzahlungen, Einzug von Versicherungsprämien, öffentlichen Ausgaben etc. Bedeutung. - Eine besondere Form des Datenträgeraustauschverfahren zwischen Bank und Kunde ist die Zurverfügungstellung von Tagesauszugsinhalten per Datenträger. - Im Zuge der Forcierung der Beleglosigkeit sind die Kreditinstitute bestrebt, möglichst den gesamten Zahlungsverkehr über das Datenträgeraustauschverfahren abzuwickeln. Der physische Austausch der Datenträger wird zunehmend durch den Austausch von Dateien mittels Datenfernübertragung (DFÜ) ersetzt. - Vgl. auch electronic banking.

 

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