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Ertragsgesetz

Gesetz vom abnehmenden Grenzertrag, bezeichnet einen produktionstechnischen Sachverhalt, der bei partieller Faktorvariation (Produktionstheorie) auftritt. Es wurde ursprünglich für landwirtschaftliche Produktionsprozesse formuliert (Turgot, Bodenertragsgesetz). Dabei wurde Boden als fixer, insbes. die Arbeitsleistung als variabler Faktor betrachtet. Vorausgesetzt wird eine Produktionsfunktion mit begrenzt substitutionalen Produktionsfaktoren (Produktionstheorie):
Der Gesamtertrag nimmt bei Gültigkeit des Ertragsgesetz bei Erhöhung des Arbeitseinsatzes zunächst überproportional und danach unterproportional zu (positive, aber sinkende Grenzerträge; vgl. Abb.); schließlich geht der absolute Ertrag zurück. Erklärung hierfür ist, daß der Boden zunächst Überschußfaktor ist, dessen Aufnahmekapazität für Arbeitsleistungen mit ständig steigendem Arbeitseinsatz sich irgendwann gleichsam erschöpft. Dieser Zusammenhang spiegelt sich im Verlauf des Grenz- und des Durchschnittsertrages wider: Der Grenzertrag nimmt zunächst zu, erreicht ein Maximum (bei Ao) und nimmt schließlich ab. Gleiches gilt für den Durchschnittsertrag, der sein Maximum dann erreicht, wenn sich beide Kurven schneiden.

 

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