Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Bodenertragsgesetz

Gesetz vom abnehmenden Grenzertrag, Erfahrungsregel, nach der der Grenzertrag der eingesetzten Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital (Saatgut, Düngemittel, Maschinen) auf einem gegebenen Stück Boden mit steigendem Einsatz der Faktoren von einer bestimmten Grenze an abnimmt. Grenzertrag ist der Mehrertrag, der durch zusätzlichen Einsatz einer Einheit eines Produktionsfaktors erzielt wird, z. Bodenertragsgesetz durch Einsatz von zusätzlichen Arbeitstagen bei Bestellung eines Feldes. Vgl. das vorstehende Beispiel nach der Annahme: Ertrag der Roggenernte auf 1 ha Boden. - Vgl. auch Ertragsgesetz.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Bodenbonitierung
Bodenkreditinstitute

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) | Steuerkurswert | lineares NN-Gleichungssystem | Betriebsstörung | Zahnbehandlungsschein
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum