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Europäisches Gericht Erster Instanz

Infolge zunehmender Arbeitsüberlastung wurde dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Zuge der Umsetzung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) ein sog. Gericht Erster Instanz (GEI) mit Sitz in Luxemburg beigeordnet. Dieses dem EuGH vorgeschaltete Gericht, das im Sept. 1989 seine Tätigkeit aufgenommen hat, hat zwölf Mitglieder, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt werden. - Zuständigkeiten: Das GEI ist für bestimmte Arten von Verfahren zuständig (z. B. Klagen im Zusammenhang mit der Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsbestimmungen, Streitsachen hinsichtlich handelspolitischer Schutzmaßnahme). - Gegen Entscheidungen des GEI können unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsmittel beim EuGH eingelegt werden.

 

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