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Fahrgemeinschaft

Zusammenschluß von Arbeitnehmern zur gemeinsamen Benutzung eines Kfz bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Familienheimfahrten, Dienstreisen zwecks Kostenersparnis. - Arten (unterschiedliche steuerliche Folgen für Aktiv- und Passivfahrer): 1. Mehrere Arbeitnehmer, die jeweils einen eigenen Pkw haben, benutzen wechselweise für einen gewissen Zeitraum einen Pkw gemeinsam. Jedes Mitglied erhält die Fahrtkostenpauschale für die mit dem eigenen Pkw durchgeführten Fahrten; eine gegenseitige Verrechnung am Jahresende soll unschädlich sein. - 2. Mehrere Arbeitnehmer benutzen entgeltlich oder unentgeltlich ständig das Fahrzeug eines Arbeitskollegen. F., auch Mitnahmen gegen Entgelt, gelten nicht als gewerbsmäßige Personenbeförderung; erhaltene Mitfahrvergütungen gehören aber zu den Einkünften gem. § 22 Nr. 3 EStG. Der Arbeitnehmer selbst kann nur die Pauschbeträge für die kürzeste Fahrstrecke beanspruchen. Kosten für die Umwegstrecken sind in tatsächlicher Höhe von der Mitfahrvergütung abzuziehen. - Versicherungsschutz: Erstreckt sich auf Haftpflichtansprüche sämtlicher Fahrzeuginsassen gegen den (berechtigten) Fahrer. Ausgeschlossen sind jedoch Ansprüche aus Sach- und Vermögensschäden des Versicherungsnehmers, Halters oder Eigentümers gegen mitversicherte Personen.

 

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