Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Fahrzeugbrief

Bescheinigung über die Beschaffenheit eines bestimmten Kraftfahrzeuges (Kfz) oder Anhängers. Der Fahrzeugbrief dient statistischen Zwecken und der Eigentumssicherung. Er hat öffentlich-rechtliche Bedeutung und wird mit dem Eigentum am Kfz/Anhänger erworben. Eigentumswechsel wird eingetragen. - Bei Verlust wird auf besonderen Antrag von der Zulassungsstelle ein Ersatzbrief ausgestellt, ggf. nach Aufgebotsverfahren (§ 25 StVZO). - Anders: Fahrzeugschein.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Fahrzeugbau
Fahrzeugdichte

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Transiteinfuhr | Kommunalschuldverschreibung | Ladung | Straßenverkehrsgefährdung | consideration
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum