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finanzielles Gleichgewicht

finanzwirtschaftliches Gleichgewicht. 1. I. w. S.: Langfristige strukturelle Entsprechung von Kapitalbeschaffung und -verwendung, d. h. das beschaffte Kapital hat nach Art und Fristigkeit dem Kapitalbedarf zu entsprechen, der sich aus der besonderen Vermögensstruktur der Unternehmung ergibt. - 2. I. e. S.: Gleichgesetzt mit dem Aspekt des kurzfristigen Ausgleichs der Zahlungsströme (Liquidität).

 

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