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Generalvertreter

Handelsvertreter (meist Bezirksvertreter), der die Vermittlungstätigkeit nicht selbst, sondern durch Untervertreter (Subagenten) durchführen läßt. Anstellung und Bezahlung der Untervertreter erfolgt durch den Generalvertreter Die Hauptarbeit des Generalvertreter liegt in der Organisation und Verwaltung der Tätigkeit seiner Subagenten, insbes. deren Auswahl und Schulung.

 

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