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Geringfügigkeitsgrenze

Nur abhängig Beschäftigte, die mit ihrem Verdienst ihren Lebensunterhalt voll bestreiten, sollen in den Sozialversicherungen pflichtversichert sein. Deswegen gilt als Bagatellgrenze die G.; sie beträgt etwas weniger als 15% des Durchschnittseinkommens versicherungspflichtiger Arbeitnehmer. Im Jahre 1995 betrug die Geringfügigkeitsgrenze in Westdeutschland 580 DM monatlich. Bei höherem Einkommen ist die Beschäftigung versicherungsfrei, wenn das Arbeitsentgelt ein Sechstel des Gesamteinkommens nicht übersteigt. Versicherungsfreiheit besteht auch dann, wenn die Beschäftigung innerhalb eines Jahres seit ihrem Beginn auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage im voraus begrenzt ist. Unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgeltes sind in der Arbeitslosenversicherung solche Beschäftigungen versicherungsfrei, die auf weniger als 18 Stunden wöchentlich beschränkt sind.

 

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