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Gossensche Gesetze

Theoreme der Haushaltstheorie; gehen auf H. H. Gossen (1810-1858) zurück. Sie stellen die inhaltliche Umsetzung der kardinalen Nutzentheorie dar. Durch das erste Gossensche Gesetze Gossensche Gesetze wird die Beziehung zwischen dem Grenznutzen und der Konsummenge eines Gutes bei unterstellter Unabhängigkeit der Nutzenposition von allen anderen Gütern und Wirtschaftssubjekten hergestellt. Mit zunehmender Konsumtion eines Gutes sinkt nämlich dessen Grenznutzen, und bei einem Grenznutzen von Null wird schließlich ein Sättigungspunkt erreicht, an dem für keine weitere Einheit des Gutes Geld aufgewendet wird. - Nach dem zweiten Gossensche Gesetze Gossensche Gesetze verteilt bei rationalem Verhalten ein Haushalt sein Einkommen so auf die verschiedenen Güter seines Begehrskreises, daß der in Geldeinheiten gemessene Grenznutzen des Einkommens in allen Verwendungen gleich ist.

 

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Governance-Structure-Theorie der Unternehmung

 

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