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			   |  | Waldbrandversicherung Art der Feuer-Sachversicherung. Versicherung der dem Versicherungnehmer gehörenden Wald- und Holzbestände gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder durch Anprall, Absturz oder Landung eines (bemannten) Flugkörpers oder seiner Teile. - Rechtsgrundlage sind die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen für die Waldbrandversicherung (AWaB).    
                  
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