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Hagelversicherung

Versicherungsschutz für versicherte Sachen, die durch die Einwirkung des Hagelschlags zerstört oder beschädigt werden. - Vorkommen: a) Hagelversicherung für Bodenerzeugnisse: Als versichert gilt der Schaden durch Hagel, nicht auch durch begleitenden Wind, Regen o. ä. Alle wirtschaftlich nutzbaren Pflanzenteile sind versichert, auch wenn schon vom Boden getrennt. Wegen erheblicher Schwankungen im Schadenverlauf vorzugsweise langjährige Vertragsdauer, außerdem Selbstbeteiligung (Franchise) des Versicherungsnehmers. - b) Im Rahmen der Glasversicherung: für Glasdächer, Fabrikfenster, Treib- und Gewächshausfenster. - c) Als Annex zur Sturmversicherung. - d) In der EC-Versicherung. - e) In der Elementargefahrenversicherung.

 

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