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EC-Versicherung

1. Charakterisierung: Kurzform für Extended-coverage-Versicherung. Vollständige deutsche Bezeichnung: Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung für Industrie- und Handelsbetriebe. EC-V. ist eine Sachversicherung oder Betriebsunterbrechungsversicherung für größere Betriebe (mit einer Versicherungssumme ab 10 Mio. DM), die in enger Anlehnung an die Bedingungen der Feuer-Sachversicherung bzw. der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung gegen die im folgenden aufgeführten sechs Gefahren bzw. Gefahrengruppen praktiziert wird. - Die EC-spezifischen Bedingungen sind die Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung für Industrie- und Handelsbetriebe (ECB) 87 für die Sachversicherung und die Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung für Industrie- und Handelsbetriebe (ECBUB) 87 für die Betriebsunterbrechungsversicherung. - 2. Versicherte Gefahren: a) Der Versicherungsnehmer kann die zu versichernden Gefahren aus folgendem Katalog auswählen, dessen Einheiten (1) und (2) je nur als Gesamtheit in Frage kommen: (1) innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, (2) Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall, (3) Sprinkler-Leckage, (4) Leitungswasser, (5) Sturm, (6) Hagel. - b) Die Bedingungen enthalten Definitionen der versicherten Gefahren bzw. Gefahrengruppen (1), (2) und (6). Unmittelbarkeit zwischen versichertem Ereignis und Sachschaden; die Auslegung dieser Unmittelbarkeit ist problematisch. Für die versicherte Gefahr Sturm entspricht der notwendige Zusammenhang zwischen versichertem Ereignis und Sachschaden der Regelung der Sturmversicherung. - c) Allgemein ausgeschlossen sind (1) Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Verfügung von Hoher Hand und (2) Schäden durch Brand oder Explosion, soweit diese Gefahren durch eine Feuerversicherung gedeckt werden können.

 

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