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Handelsspanne

1. Begriff: a) Handelsbetriebslehre: Unterschiedsbetrag zwischen Einstands- und Verkaufspreisen im Handelsbetrieb. Vgl. Handelsaufschlag, Handelsabschlag sowie unten 4. - b) Umsatzsteuer: (1) Differenz zwischen Warenverkaufspreis (inklusive Mehrwertsteuer) und eingesetzten Warenmengen, bewertet mit Wareneinstandspreisen (ohne Vorsteuer). Diese Brutto-Netto-Rechnung ist im Handel üblich, da Warenumsätze bislang nach dem Verkauf meist nur auf der Basis von Warengruppen erfaßt wurden, so daß ein gesonderter Ausweis der genauen Mehrwertsteuerbeträge nur schwer möglich ist. (2) Zur Ermittlung eines die Steuerbelastung exakt berücksichtigenden Rohgewinns ist die artikelspezifische Vorsteuer den Wareneinstandspreisen hinzuzufügen (Brutto-Brutto-Rechnung) oder die Mehrwertsteuer von den Verkaufspreisen abzuziehen (Netto-Netto-Rechnung). Werden Handelsspanne für einzelne Artikel berechnet, ist die Herausrechnung der Umsatzsteuerbelastung leicht möglich. - 2. Formen: Handelsspanne können als absolute Zahl (Stückspanne, die gleich dem Rohertrag eines Artikels ist) oder als relative Zahl (Prozentspanne) ausgewiesen werden. Außerdem ist die Ermittlung von Warengruppen-, Durchschnitts-, insbes. Betriebshandelsspannen üblich. - 3. Handelsspanne dienen zu Ermittlung der Kalkulationsaufschläge, insbes. bei der Mischkalkulation, sowie zur Kontrolle der Rohgewinnentwicklung mittels Istspannen und Sollspannen. - 4. Berechnungsbeispiel: In einer Periode sollen 100 Einheiten à 800 DM abgesetzt werden, die zu einem Umsatz von 100.000 DM führen sollen.
Handelsaufschlag (=Kalkulationsaufschlag):


Rohgewinn = Warenumsatz ./. Wareneinsatz, bewertet zu Einstands-, hier Einkaufspreisen: 100.000 – 80.000 = 20.000 DM. Auf jeden Artikel zu 800 DM Einkaufspreis sind 25% = 200 DM aufzuschlagen. Dies ergibt bei einem Verkaufspreis von 1.000 DM × 100 Einheiten einen Umsatz von 100.000 DM.
Handelsabschlag (=Handelsspanne in %):


Bei einem Verkaufspreis pro Stück von 1.000 DM sind 20% von 1.000 DM = 200 (absolute H.) abzuziehen, um den Einkaufspreis von 800 DM zu errechnen. Einem Rohgewinn vom Umsatz in Höhe von 20% entspricht also ein Handelsaufschlag auf den Einkaufspreis von 25%.

 

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