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Heimfallunternehmung

private oder gemischtwirtschaftliche Unternehmung, die als Konzessionsnehmer vom Staat bzw. von der Gemeinde einen Betrieb mit der Auflage führt, daß das Unternehmen mit allen Aktiva und Passiva nach Ablauf der Konzession ohne Gegenwert an den Konzessionsgeber (zurück) fällt, so etwa die auf Grund staatlicher Genehmigung errichteten Schienenbahnen, Drahtseilbahnen u. ä. - Heimfall wird in die Erbbauverträge (meist 30-90 Jahre) aufgenommen. Konzessionsnehmer und Erbbauberechtigter passen ihre Abschreibungen der Vertragsdauer an. - I. a. wird daneben als passivische Wertberichtigung ein besonderer Heimfallstock gebildet, dessen Gegenwerte dazu dienen, den Kapitalgebern bei Ablauf der Konzession die Einlage zurückzuzahlen.

 

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