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Investmentfonds

1. Begriff: Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft, das gem. speziellen Anlagegrundsätzen in den Vertragsbedingungen des Fonds in bestimmten Wertpapieren (Wertpapierfonds) oder als besondere Form in Immobilien (Immobilienfonds) angelegt wird (vgl. im einzelnen Kapitalanlagegesellschaft II 4. -7.). Eine Kapitalanlagegesellschaft kann je nach Anzahl der von ihr aufgelegten Fonds mehrere Sondervermögen verwalten. - 2. Arten: a) Nach der Begrenztheit der auszugebenden Zertifikate: (1) Offener I.: Zahl der auszugebenden Zertifikate ist nicht begrenzt; es können unbeschränkt Anteile verkauft werden. Die Verkaufserlöse werden von den Investmentgesellschaften zum Erwerb von Aktien oder Renten verwendet. Die Zertifikate haben keinen Börsenkurs, sondern rechnerisch ermittelte Ausgabe- und Rücknahmepreise, die in der Wirtschaftspresse veröffentlicht werden. (2) Geschlossener I.: Zahl der auszugebenden Zertifikate ist genau fixiert. b) Sonderform (nach der Zielsetzung): performance fund.

 

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