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Jahreswirtschaftsbericht

nach dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (StWG) ein von der Bundesregierung jährlich im Januar vorzulegender Bericht, in dem enthalten sein müssen: (1) Stellungnahme zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR); (2) Jahresprojektion (Darlegung der für das laufende Jahr von der Bundesregierung angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele), die sich der Mittel und der Form der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) bedienen soll, ggf. mit Alternativrechnung; (3) Darlegung der für das laufende Jahr geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik.

 

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