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Kausalprinzip

I. Kostenrechnung: (Kosten-) Verursachungsprinzip, das Kosten einer bestimmten Bezugsgröße dann zurechnet, wenn diese Ursache für den Kostenanfall ist.
II. Sozialpolitik: Prinzip zur organisatorischen Grundlegung sozialpolitischer Maßnahmen. Im Gegensatz zum Finalprinzip nimmt das Kausalprinzip die Ursache zum Anhaltspunkt und gründet auf diesen Tatbestand (z. B. Unfall) einen Anspruch auf Transferleistungen als Ausgleich für einen Einkommensausfall oder eine Schädigung. Zwischen dem Kausalprinzip und dem Finalprinzip bestehen Rivalitätsbeziehungen.

 

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