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Verursachungsprinzip

Kostenverursachungsprinzip, in mehreren Varianten auftretendes Kostenverteilungsprinzip: a) Kosten werden den Ausbringungsgütern bzw. Leistungen zugeordnet, welche sie als Zweckursache bewirkt haben (engere, auf Kosiol zurückführende Fassung). b) Kosten sind den auf sie einwirkenden Einflußgrößen zuzurechnen. - Für Systeme entscheidungsorientierter Kostenrechnung gelten alle Zurechnungsregelvarianten des Verursachungsprinzip als zu unpräzise; dort wird auf das Identitätsprinzip zurückgegriffen. - Varianten: (1) Kosteneinwirkungsprinzip, (2) Marginalprinzip, (3) Finalprinzip, (4) Kausalprinzip.

 

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