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kollektive Preispolitik

bewußt oder unbewußt gleiches Verhalten einer Gruppe von Anbietern oder Nachfragern in ihren preispolitischen Maßnahmen auf einem gemeinsamen Markt. Eine Unternehmung treibt bewußt k. P., wenn sie ihre Preise abhängig von anderen Unternehmen macht, d. h. sich der Preisführerschaft eines stärkeren Unternehmens unterwirft. Schärfste Form der k. P. ist der Zusammenschluß zu einem Kartell. Aber auch ohne festen Zusammenschluß kann die Gewißheit, zu einer maßgeblichen Gruppe von Anbietern zu gehören, die Preispolitik derart beeinflussen, daß k. P. entsteht.

 

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