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Kommunalverschuldung

Kapitalbeschaffung der Gemeinden und Gemeindeverbände, denen der direkte Weg zur Notenbank und meist auch der zum organisierten Kapitalmarkt versperrt ist; daher vorwiegend durch Direktkredite (meist in Form von Schuldscheindarlehen). - Schuldenpolitische Sonderregelungen für Gemeinden: a) Sie dürfen Kredite nur dann aufnehmen und in den Vermögenshaushalt einstellen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich oder wirtschaftlich unzweckmäßig ist, und nur für genau definierte Zwecke (Investitionen, Investitionsförderung, Umschuldung). - b) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme bedarf der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht und ist zu versagen, wenn die kommunale Verschuldung zu der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Widerspruch steht. - Vgl. auch öffentliche Kreditaufnahme, Haushaltssystematik, Haushaltssatzung, Verschuldungsgrenze.

 

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