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Kontrollsteuern

1. Begriff: Kontrollsteuern dienen zur Bekämpfung illegaler Steuerzuwiderhandlungen: Eine Steuer gibt Anhaltspunkte für die Erfüllung der Steuerpflicht bei einer anderen. - 2. Formen: a) Materialsteuer: Bei ihrer Erhebung werden Tatbestände bekannt, die der Verwaltung Hinweise für die Erfüllung der Steuerpflicht bei anderen Steuern bieten. - Beispiel: Mehrwertsteuer gibt insbes. bei Kleinunternehmen Anhaltspunkte auf den Gewinn des Unternehmens. - b) Zangensteuern: Wirken auf grobe Formen der Steuertäuschung. So kontrolliert die Erbschaftsteuer nachträglich die Erfüllung der Einkommensteuer des Erblassers.

 

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