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Solvabilität

bei Schaden- und Unfallversicherern von der Zusammensetzung des Versicherungsbestandes abhängige Relation zwischen Prämien und Schäden einerseits und "Eigenmitteln" (vor allem Eigenkapital) andererseits. - Solvabilität soll zur Sicherstellung der Ansprüche aus Versicherungsverträgen beitragen, indem eine Mindestausstattung "unbelasteter Eigenmittel" zur Erfüllung unerwarteter Verpflichtungen eines Versicherers nachzuweisen ist. Lebensversicherer bilden "Eigenmittel" in Relation zum riskierten Kapital oder zu den mathematischen Reserven. - Die Prüfung der Solvabilität erfolgt durch die Aufsichtsbehörden des Sitzlandes der Versicherer. Die Solvabilitätsvorschriften sind innerhalb der EG harmonisiert.

 

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