Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Kostensteuern

1. Kalkulation: Steuern, die als Kostenbestandteile in die Kalkulation eingehen, insbes. alle gewinnunabhängigen, vom Betrieb zu tragenden Steuern. - Berücksichtigung von Steuern im Falle öffentlicher Aufträge: Vgl. Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) II 3 e). - 2. Amtliche Statistik: Steuern, die bei Ermittlung des Gewinns abgesetzt werden dürfen. Kostensteuern werden in den Kostenstrukturstatistiken gesondert erfaßt sowie im Zusammenhang mit Ermittlung der Wertschöpfung und Berechnung des Sozialprodukts geschätzt. - Vgl. auch Abzugsfähigkeit von Steuern.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Kostenstellenvergleich
Kostenstruktur

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Wiederherstellungswert | Lärm | marginaler Zuteilungssatz | min | Minimalkostenkombination
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum