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Krankenbehandlung

in der gesetzlichen Unfallversicherung Leistung zur Beseitigung einer durch Unfall hervorgerufenen Gesundheitsstörung oder Körperbeschädigung und Beseitigung durch Unfall verursachter Erwerbsunfähigkeit bzw. Verhütung einer Verschlimmerung (weiter gezogene Grenzen als bei Krankenpflege). - Gewährung, wenn und solange eine Linderung der Beschwerden erreichbar ist, also auch bei unheilbaren Leiden zum Zweck der Erleichterung von Schmerzen. - Die Krankenbehandlung umfaßt: ärztliche Behandlung, Versorgung mit Arzneien und anderen Heilmitteln, Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln und Gewährung von Pflege (häusliche Krankenpflege, Anstaltspflege).

 

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