Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

laufende Rechnung

Abrede über die Verrechnung beiderseitiger Forderungen nach bestimmten Rechnungsperioden. Soweit ein Kaufmann beteiligt ist, liegt i. d. R. ein Kontokorrentvertrag vor. Wird die Vereinbarung unter Nichtkaufleuten getroffen, können §§ 355-357 HGB nur insoweit herangezogen werden, als es dem evtl. durch Auslegung zu ermittelnden Willen der Parteien entspricht.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
laufende Inventur
laufende Schuld

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Leistungspreis | Auslandsgeschäfts-Quote (AQ) | Quotitätsprinzip | Solvenz | Arbeitsverhältnis
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum