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Leistungsstörungen

Umstände, die die reibungslose Abwicklung eines Schuldverhältnisses hindern oder beeinträchtigen. Leistungsstörungen können darin bestehen, daß a) der Schuldner die Leistung verzögert (Verzug), b) der Gläubiger nicht das zur Erfüllung seinerseits Erforderliche tut (Annahmeverzug), c) die Leistung ohne oder mit Verschulden einer Partei unmöglich wird (Unmöglichkeit), d) eine Partei auf andere Weise durch ihr vertragswidriges Verhalten der anderen Schaden zufügt (positive Forderungsverletzung).

 

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