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positive Forderungsverletzung

1. Begriff: Verletzung einer (meist vertraglichen) Verpflichtung, die nicht Verzug oder Unmöglichkeit begründet, sondern in einem schuldhaften Verhalten des Schuldners oder seines Erfüllungsgehilfen besteht, das einen über die Nichterfüllung hinausgehenden Schaden hervorruft (z. B. Lieferung eines kranken Tieres, das das gesunde Vieh des Gläubigers ansteckt, Beschädigung des Flurs durch den mit dem Transport von Möbeln beauftragten Frachtführer). - 2. Folgen: Gesetzlich nicht geregelt; nach der Rechtsprechung verpflichtet p. F. zum Schadensersatz. Sie berechtigt den Geschädigten, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die p. F. so schwerwiegend ist, daß ihm ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann.

 

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